(Bitte beachten Sie, daß die telefonischen Sprechzeiten hiervon abweichen)
Bitte melden Sie sich immer telefonisch an!
MO | 8:30 – 13:00 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr |
DI | 8:30 – 13:00 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr |
MI | 8:30 – 13:00 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr |
DO | 8:30 – 13:00 Uhr | 14.00 – 18.00 Uhr |
FR | 8:30 – 15:00 Uhr |
und nach Vereinbarung
Telefonische Anmeldung unter (089) 168 99 80
TELEFONISCHE SPRECHZEITEN
Mo – Do 08:30 – 11:30 Uhr und 14.15 – 16.30 Uhr
Fr 9.00 – 12.00 Uhr
oder per Email: info@kinderarztpraxis-neuhausen.de
Um Wartezeiten möglichst kurz zu halten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie, Ihr Kind auch bei akuter Erkrankung immer telefonisch oder per Email anzukündigen!
Akute Erkrankung und Notfälle
Wir möchten uns gerne Zeit nehmen für unsere Patienten. Bei hohem Patientenaufkommen kann es daher manchmal zu Verzögerungen kommen.
Patienten, die ohne Termin in die Praxis kommen, erhalten (außer natürlich in Notfällen) einen geplanten Termin zu einem späteren Zeitpunkt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei einem Akut-Termin aus Zeitgründen nur die akute Erkrankung besprochen werden kann. Für länger bestehende oder komplexere Probleme vereinbaren Sie bitte einen gesonderten Termin.
Wenn Ihr Kind einen Hautausschlag hat, bitten wir Sie, uns vorab zu informieren und nicht unaufgefordert im Wartebereich Platz zu nehmen (Ansteckungsgefahr!)
Planbare Untersuchungen
Vereinbaren Sie Termine für Vorsorgeuntersuchungen bitte möglichst bereits 8-10 Wochen vorher. Nutzen Sie für die Vereinbarung längerfristig planbarer Termine wie Vorsorgeuntersuchungen, Beratungen, Impfungen u.ä. gerne auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Email (info@kinderarztpraxis-neuhausen.de).
Hausbesuche
Die Vorsorge U2 nach ambulanter Entbindung oder Hausgeburt kann nur nach vorheriger telefonischer Absprache stattfinden und wenn dies zeitlich einzurichten ist. Ein Hausbesuch während der Praxisöffnungszeiten ist leider nicht möglich.
Verordnungen und Rezepte
Erstverordnungen für Logopädie, Ergo- oder Physiotherapie erfordern eine vorherige ärztliche Untersuchung. Vereinbaren Sie hierfür bitte rechtzeitig vor Therapiebeginn telefonisch oder per Email einen Termin. Folgeverordnungen können nur ausgestellt werden, wenn ein aktueller Therapiebericht vorliegt und müssen ebenfalls telefonisch oder per Email angekündigt werden, damit der behandelnde Arzt sie ausstellen kann.
Ab dem 1. August 2019 können auch Rezepte und Überweisungen aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nur noch vom betreuenden Arzt ausgestellt werden (Ausnahme bei längerer Abwesenheit des Arztes).
Wenn die Karte im laufenden Quartal bereits eingelesen wurde, kann in der Regel ein eRezept ausgestellt werden. Dies kann unter Umständen einige Tage dauern. Wir bitten um entsprechenden Vorlauf.
Bei rückwirkenden Ausstellungen von Rezepten (zum Beispiel Privatkauf), behalten wir uns vor, die Indikation zu überprüfen.
Ebenso verhält es sich mit der Umschreibung von Privatrezepten auf ein Kassenrezept. Das richtige Vorgehen in diesem Fall ist die Einreichung des Privatrezeptes bei der gesetzlichen Krankenkasse. Ausnahmen sind von uns ausgestellte Privatrezepte bei fehlender Vorlage der Versichertenkarte. Diese schreiben wir nach Vorlage der Versichertenkarte gerne auf ein Kassenrezept um.
Wir danken für Ihr Verständnis.